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Energienews


10.04.2019

Politisch gewollter Abschied von der Wärmewende?

Erst vor einem Jahr hatten sich CDU, CSU und SPD auf eine forcierte Förderung geeinigt, um die Energiewende im Gebäudesektor zu beschleunigen. Der Koalitionsvertrag sieht hierfür die Einführung steuerlicher Anreize vor. Antragstellern sollte künftig ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens eingeräumt werden. Anmerkung der Redaktion: Die steuerliche Förderung steht im Koalitionsvertrag unter dem Vorbehalt „zusätzlicher finanzieller Spielräume“ oder einer „entsprechenden unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung“.

Im gerade von Finanzminister Olaf Scholz vorgelegten und vom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsplan (Eckwerte) sind steuerliche Anreize nicht eingeplant. Dazu Glock: „Steueranreize sind ein wichtiges Instrument, um die Wärmewende zu beschleunigen und das reichlich vorhandene private Kapital in Richtung Klima- und Ressourcenschutz zu mobilisieren. Mit dem Verzicht auf dieses wichtige politische Vorhaben würde sich die Politik endgültig von Wärmewende verabschieden.“

Geradezu widersinnig mutet nach Aussagen des BDH an, dass der Finanzminister 300 Mio. Euro jährlich für den Ankauf von Emissionsberechtigungen im Rahmen des EU-Effort-Sharing in den Haushalt einstellt. Verfehlt Deutschland in den Jahren bis 2020 die Klimaschutzziele im Nicht-ETS-Bereich (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Teilen der Industrie, also jene Bereiche, die nicht unter den EU-Emissionshandel fallen, deshalb als „Nicht-ETS-Bereich“ bezeichnet), muss es das Defizit ausgleichen (siehe auch: Verfehlte Klimaschutzziele könnten Milliarden kosten). „Statt ‚Strafzahlungen‘ einzuplanen, sollte der Finanzminister das Geld für CO2-mindernde Maßnahmen im Gebäudebereich einsetzen“, so der BDH-Präsident. „Würde dieses Geld heute als Anreiz für Effizienzinvestitionen eingesetzt, könnten die drohenden Strafzahlungen gemindert oder sogar verhindert werden.“




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